Wenn schon Krankenhaus, dann aber mit einer TOP- ärztlichen Behandlung, modernster Technik und bestem Umfeld. HPV bietet das über eine Krankenhauszusatzversicherung:
Das bedeutet:
Bevorzugte Behandlung: Profitieren Sie von der bevorzugten Behandlung als Privatpatient im Krankenhaus, einschließlich der Chefarztbehandlung.
Komfortables Zweibettzimmer: Genießen Sie den Komfort eines Zweibettzimmers während Ihres Krankenhausaufenthalts.
Freie Krankenhauswahl: Wählen Sie das Krankenhaus, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, unabhängig von Ihrem Wohnort.
Schnellere Termine: Nutzen Sie die Möglichkeit, schneller Termine bei Fachärzten und Spezialisten zu erhalten.
Erweiterte Diagnostik und Therapie: Erhalten Sie Zugang zu erweiterten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die über die regulären Kassenleistungen hinausgehen.
Wie nutzen Sie die Krankenhauszusatzversicherung?
Nach Ablauf Ihrer Probezeit bei Carola werden Sie bei unserer Krankenhauszusatzversicherung angemeldet. Alle Kosten werden direkt von Ihrem Arbeitgeber übernommen, sodass Sie sich keine Sorgen um finanzielle Belastungen machen müssen. Im Bedarfsfall können Sie einfach Ihre Versicherungskarte vorlegen, um die erweiterten Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Speziell für alle Mitarbeitenden der Carola Pflegedienst GmbH bietet der bestehende Gruppenvertrag mit der Halleschen interessante Vorteile.
Ihre Familienangehörigen* haben nun ebenfalls die Möglichkeit, eine attraktive Zusatzversicherung** abzuschließen!
Speziell für alle Mitarbeitenden der Carola Pflegedienst GmbH bietet der bestehende Gruppenvertrag mit der Hallesche interessante Vorteile.
Ihre Familienangehörigen* haben nun ebenfalls die Möglichkeit, eine attraktive Zusatzversicherung abzuschließen!
Wichtig zu wissen:
Die Mitversicherung von Familenangehörigen ist nur innerhalb der ersten 2 Monate nachdem der eigene Schutz begonnen hat möglich!
* Familienangehörige sind: Ehepartner, Lebenspartner, leibliche-, Adoptiv- und Pflegekinder (bis zum 27. Lebensjahr und in Erstausbildung), Partner in eheähnlicher Gemeinschaft oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, sowie die leiblichen Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
** Für schwere Erkrankungen gelten Ausschlüsse, sofern die Diagnose bei Antragstellung bereits bekannt ist. Es gelten Wartezeiten von 3 Monaten bzw. 8 Monate bei Schwangerschaft.